Schnellsuche   Personensuche   Optionen
 

  von:   bis:  



Sie sind eingeloggt als: Gast    






Status
O
Objektnummer:5524718
Motiv:Kopftuchurteil des BVG : Beschwerdeführerin Fereshta LUDIN
Beschreibung:5524718 (2240) Kopftuchurteil des BVG , Beschwerdeführerin Fereshta LUDIN im Gerichtssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am 24.09.2003. Das Bundesverfassungsgericht entscheid, dass ohne gesetzliche Grundlage moslemischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern im Schulunterricht nicht verboten werden darf. Das Gericht folgte damit der Klage der aus Afghanistan stammenden Lehrerin Fereshta LUDIN. Das Land Baden-Württemberg hatte sie nicht in den staatlichen Schuldienst übernommen, weil die Moslemin aus religiösen Gründen nur mit einem Kopftuch unterrichten will (AZ: 2BvR 1436/02). [Nutzung nur mit Genehmigung und gegen Honorar, Beleg, Namensnennung und zu unseren AGB. Nur zur redaktionellen Verwendung. Honorare an: KEYSTONE Pressedienst, www.keypix.de] Deutschland , Germany , DEU , GER , Justiz , Justice , judiciary, Religion , Faith , Islam , Verfassungsgericht , Bundesverfassungsgericht , BVG , Kopftuch , Urteil , Kopftuchprozess , Kopftuch-Urteil , Lehrerin , Muslime , Kopftuchstreit , Kopftuch-Streit , Prozess , Prozesse , Gerichtsurteil , Querformat, color
Land:Deutschland , Deu , Germany
Region:Baden-Wuerttemberg
Stadt:Karlsruhe
Aufnahmedatum:24.09.2003
Credit:mangopress / Keystone
Bildgröße (in Pixel):2300 X 2181
max. Druckgröße (cm/300dpi):19,47 x 18,47





Wir nutzen Cookies. Wenn Sie weiter surfen gehen wir davon aus, dass Sie mit Cookies einverstanden sind.




Exception '' occured!
Message:
StackTrace: